Ausschreibung für Künstlermarkt zur Maifeier 01.05.-04.05.25

Teilnahmebedingungen:

- Als Verkaufssortiment muss der Bereich Kunsthandwerk, Trachtenschmuck u. Trachtenkleidung           

  angeboten werden.

- Es ist die Selbständigkeit nachzuweisen.

- Der Verkaufsstand beträgt 3x3 qm und muss selbst eingebracht, aufgestellt und abgebaut werden.

- Die Aussteller handeln in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.

- Der Markt beginnt am 01.05. und endet am 04.05.25.

- Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

  01.05. 10:00 Uhr bis 21:30 Uhr

  02.05. 14:00 Uhr bis 21:30 Uhr

  03.05. 10:00 Uhr bis 21:30 Uhr

  04.05. 10:00 Uhr bis 21.30 Uhr

- Der Standaufbau muss am 01.05. um 9:30 Uhr abgeschlossen sein.

- Die Bewerbung muss schriftlich an nachfolgende Adresse erfolgen:

Maibaumverein Sendling-Westpark e.V.

Waxensteinstr. 31, 81377 München

Mobiltelefon: 0172-9814839

E-Mail: info@maibaumverein-sendlingwestpark.de / otto.seidl@seidl-muenchen.de

 

 

 

        Willkommen beim Maibaumverein Sendling-Westpark e.V.  

Vereinsgründung

 

Otto Seidl, Stadtrat a.D. und 1. Vorsitzender des Vereins, hatte die Idee, auf dem 2018 fertiggestellten Luise-Kiesselbach-Platz einen Maibaum aufzustellen.

 

Am 12.08.2009 wurde in einer Gründungsversammlung der Verein gegründet.

 

§ 2 der Satzung: Zweck des Vereins

 

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß Abschnitt "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

 

  1. Der Verein bezweckt die Förderung des traditionellen Brauchtums, insbesondere der Errichtung und Pflege eines Maibaumes, bayerischer Lebensart und Bräuche sowie des Denkmal- und Umweltschutzes.

 

Der Vereinszweck wird verwirklicht durch:

a)     Beschaffung, Gestaltung, Sicherung der Standfestigkeit des Maibaums,

b)     Veranstaltungen in Form von Vorträgen im Zusammenhang mit traditionellem bayerischen Brauchtum und 

        bayerischer Geschichte, insbesondere über die Errichtung und Erhaltung des Maibaums und Pflege der 

        Maibaumbräuche.

c)     Pflege anerkannter Denkmäler, Wegkreuze, sowie Pflege und Erhaltung der Reinheit des Bodens im Sendlinger-

        Wald und im Westpark durch regelmäßige Reinigungsaktionen im Sinne des Umweltschutzes.

 

  1. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keinerlei wirtschaftliche Zwecke. Seine Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  2. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.

 

 

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